Versicherungsschutz in der Mietwohnung

Jeder, der verantwortungsbewusst für sich und seine Familie handelt, kommt an Versicherungen nicht vorbei. Risiken und Schadenshöhen, mit denen man konfrontiert wird, lassen sinnvoll keine andere Möglichkeit zur Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu. Das Versicherungsangebot ist weit gefächert und es gibt heute wohl keinen Lebensbereich, der nicht durch entsprechenden Versicherungsschutz abgedeckt werden kann.

Auf jeden Fall gilt: Versicherungsverträge sollten immer auf die persönlichen Lebensumstände abgestimmt werden. Preis- und Leistungsvergleiche sowie umfassende Beratung helfen bei der richtigen Auswahl.

In Zusammenhang mit einer Mietwohnung nehmen die private Haftpflicht- und die Hausratversicherung einen besonderen Stellenwert ein. Deshalb nachfolgend einige Erläuterungen, die Ihnen helfen sollen.

Haftpflichtversicherung:

Haftpflicht bedeutet, dass jeder nach dem BGB unbegrenzt für Schäden haftet, die er anderen schuldhaft zufügt. Egal ob ein Schaden aus Unvorsichtigkeit, durch Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wird, der Verursacher hat dafür geradezustehen. Die Versicherung  prüft, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch besteht und leistet Wiedergutmachung. Kommt es darüber zum Streit, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung zahlt also nur dann, wenn der Geschädigte auch tatsächlich einen Anspruch nach Recht und Gesetz geltend machen kann.

In der privaten Haftpflichtversicherung ist die ganze Familie mitversichert. Dazu zählen Ehegatten, minderjährige Kinder und auch Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Wie es speziellen Versicherungsschutz für den Single gibt, so können sich auch nichteheliche Lebensgemeinschaften gemeinsam versichern.

Schäden, die man selbst erleidet und die man anderen vorsätzlich zufügt, sind jedoch von einer Regulierung ausgeschlossen. Geliehene Sachen unterliegen ebenfalls nicht dem Versicherungsschutz. Selbstverständlich kann die Haftpflichtversicherung auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn es um Strafen oder Bußgelder geht. Für viele Lebensbereiche ist die Bedeutung der Haftpflicht sogar so groß, dass der Gesetzgeber den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung vorschreibt. Man denke dabei nur an die Auto- oder Mopedfahrer, die dafür ein allseits bekanntes Beispiel sind.

So hat auch für Mieter wegen der ihnen übertragenen Räum- und Streupflicht bei Glätte und Schnee oder möglicher Beschädigungen am Gebäude und seinen Bestandteilen während des Mietverhältnisses z. B. bei Renovierungsarbeiten eine Privathaftpflichtversicherung absolute Priorität.

Hausratversicherung:

Hier gilt es zunächst zu klären, was ist Hausrat? Hausrat ist eigentlich alles, was der Mieter selbst in die Wohnung und den Keller eingebracht hat und was er bei einem Umzug wieder mitnimmt. Dies sind in erster Linie Möbel, Kleidung, Wäsche, Teppiche, Gardinen, Bücher, CD’s, Schmuck, Bargeld und Wertpapiere. Für Wertsachen gelten besondere Bestimmungen. Hier ist eine individuelle Bearatung erforderlich. Gegebenenfalls sollten z.B. Wertpapiere und Urkunden in einem Bankschließfach aufbewahrt werden.

Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung erstreckt sich in der Regel auf  Einbruchdiebstahl, Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden. Auf Grund vieler hochwertiger technischer Geräte, die sich heute in einem Haushalt befinden, sollte man prüfen, ab Überspannungsschäden mitversichert sind.

Hinsichtlich der Einbruchdiebstahlversicherung weisen wir darauf hin, dass diese nur dann  für Schäden aufkommt, wenn Fenster und  Türen im Falle eines Schadens verschlossen bzw. abgeschlossen waren. Bei einem Einbruch sind auch Vandalismusschäden mitversichert. Dies kann von Bedeutung sein, denn immer häufiger wird nicht „nur“ gestohlen, sondern die Wohnung auch noch verwüstet.

Im Rahmen der Feuerversicherung sind alle Schäden versichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz entstehen sowie die Folgeschäden, die durch Rauch, Ruß und Löschwasser verursacht werden.

Wer jedoch glimmende Streichhölzer und glühende Zigaretten unachtsam behandelt, beim Bügeln nachlässig ist oder brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig und geht bei der Schadenregulierung leer aus.

Immer wieder ein leidiges Thema sind die Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen oder Frostschäden sind hier die Hauptursachen. Beschädigungen an den bereits erwähnten Einrichtungsgegenständen in der Mietwohnung sind dann über die Hausratversicherung abgedeckt.

Jetzt stellen Sie sich sicher die Frage, wofür kommt die mit den Mietnebenkosten abgerechnete Wohngebäudeversicherung dann auf? Gibt es hier Überschneidungen?

Diese ist ebenfalls eine Sachversicherung wie die Hausratversicherung und kommt für Feuer- Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden auf. Hier ist jedoch ausschließlich das Gebäude mit seinen Zubehör versichert. Zu Ihrem Verständnis – die für das Gebäude notwendige Versicherungssumme kann von uns ermittelt werden, die für Ihren Hausrat notwendige Versicherungssumme resultiert aus Ihren individuellen Bedürfnissen und ist uns fremd. Daher müssen Sie für Ihren Hausrat selbst Vorsorge treffen.

Bei größeren Schäden können Räum- und Schutzkosten für Ihren Hausrat anfallen z. B. bei der Demontage und Montage einer Einbauküche. In solchen Fällen wie auch bei umfangreichen schadensbedingten Renovierungsarbeiten ist die Abgrenzung zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung tatsächlich schwierig und wir benötigen Informationen zu Ihrer Hausratversicherung. So kann der Schaden von uns für Sie mit über die Gebäudeversicherung abgewickelt werden. Diese beteiligt dann Ihre Hausratversicherung an den Kosten. Hier ist es hilfreich, wenn diese von Ihnen auch kurz über das Schadenereignis informiert wird.

Auch wenn eine Versicherung nicht den ganzen Ärger und den Kummer im Falle eines Schadens nehmen kann, so ist doch der finanzielle Verlust abgedeckt. Deshalb handelt nur der vorausschauend und verantwortungsbewusst, der sich rechtzeitig Gedanken über seinen Versicherungsschutz macht.
 

vom 27.02.2009 ⇦ zurück