Modern, barrierefrei und mit Blick ins Grüne: Nun ist unser Neubau an der Hedwigstraße nicht nur bezugsfertig, sondern auch schön bepflanzt. Die ersten Mieter sind bereits eingezogen und fühlen sich wohl.
Im Wohnkomplex findet sich zeitgemäßes Wohnen kombiniert mit modernster Heizungstechnik. Bei den ersten Besichtigungen haben viele der zukünftigen Bewohner grosses Interesse an der verbauten Technik signalisiert und waren von der Ausstattung der Wohnungen sowie der eingebauten Heizung und Warmwasserbereitung beeindruckt.
Unser Neubau verfügt über eine innenliegende, hocheffiziente und sparsame Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Wärmepumpe spart nahezu die kompletten Heizkosten und leistet, weil sie keinen CO2-Ausstoß produziert, einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Anders als gewohnte Heizanlagen verbrennt sie keine fossilen Brennstoffe, sondern gewinnt die Energie ausschließlich aus der Umwelt. Sie ist also völlig klimaneutral!
Wie funktioniert die moderne Technik? Die
Luft-Wasser-Wärmepumpe zieht über einen Ventilator die Außenluft an. Der
Außenluft wird durch einen Verdampfer und einen Verdichter Wärmeenergie
entzogen und dem Heizungskreislauf über einen Wärmetauscher zugeführt. Das in
den Pufferspeichern erwärmte Heizwasser wird an alle Übergabestationen in den
Wohnungen weitergeleitet. Diese Station regelt individuell nach Wunsch die Wärmezufuhr.
Alle Wohnungen sind mit Fußbodenheizungen ausgestattet. Die Energieversorgung
wird im Wesentlichen über die auf dem Dach befindliche Photovoltaikanlage sichergestellt. Die in den Wohnungen verbauten Wärmestationen verfügen über einen leistungsfähigen Wärmetauscher zur Warmwasserbereitung. Das Wasser ist somit auf Grund dieses Durchlaufprinzips jederzeit hygienisch einwandfrei.
Außerdem besticht das Quartier durch seine attraktive Lage und die damit verbundene gute Infrastruktur. In unmittelbarer Nähe befinden sich verschiedene Einkaufsmöglichkeiten,
Ärzte, ein Quartierstreff und das Ausflugsziel Bismarckturm.
Aufgrund der öffentlichen Förderung des Objektes wird für die Anmietung einer Wohnung ein Wohnberechtigungsschein benötigt.
Der Fördervertrag sieht grundsätzlich ein Mindestalter von 60 Jahren für die in den Neubau einziehenden Personen vor. Sofern eine Behinderung eines Grads von mind. 50% vorliegt bzw. eine Pflegestufe 2 oder eine höhere Pflegestufe, können die Mieter auch jünger als das vorgegebene Alter sein, um den Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Zudem sollte das jährliche Einkommen eines Einpersonenhaushalts 17.000 Euro netto bzw. das Einkommen eines Zweipersonenhaushalts 23.000 Euro netto nicht überschreiten. Angemessene Wohnungsgrößen sind nach § 4 Abs. 1 NWoFG bis 50 qm für Haushalte mit einer Person und bis 60 qm für Haushalte mit zwei Personen. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung des Mieters gibt es bezüglich der Einkommensgrenze und auch der genannten Wohnungsgröße Ausnahmeregelungen.
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