Neubauprojekt Hedwigstraße

Klimaneutral & komfortabel - modernste Technik in unserem Neubau

Modern, barrierefrei und mit Blick ins Grüne: Im Wohnkomplex an der Hedwigstraße findet sich zeitgemäßes Wohnen kombiniert mit modernster Heizungstechnik. Bereits bei den ersten Besichtigungen hatten viele der zukünftigen Bewohner großes Interesse an der verbauten Technik signalisiert und waren von der Ausstattung der Wohnungen sowie der eingebauten Heizung und Warmwasserbereitung beeindruckt.

Unser Neubau verfügt über eine innenliegende, hocheffiziente und sparsame Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Wärmepumpe spart nahezu die kompletten Heizkosten und leistet, weil sie keinen CO2-Ausstoß produziert, einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Anders als gewohnte Heizanlagen verbrennt sie keine fossilen Brennstoffe, sondern gewinnt die Energie ausschließlich aus der Umwelt. Sie ist also völlig klimaneutral!

Wie funktioniert die moderne Technik? Die Luft-Wasser-Wärmepumpe zieht über einen Ventilator die Außenluft an. Der Außenluft wird durch einen Verdampfer und einen Verdichter Wärmeenergie entzogen und dem Heizungskreislauf über einen Wärmetauscher zugeführt. Das in den Pufferspeichern erwärmte Heizwasser wird an alle Übergabestationen in den Wohnungen weitergeleitet. Diese Station regelt individuell nach Wunsch die Wärmezufuhr. Alle Wohnungen sind mit Fußbodenheizungen ausgestattet. Die Energieversorgung wird im Wesentlichen über die auf dem Dach befindliche Photovoltaikanlage sichergestellt. Die in den Wohnungen verbauten Wärmestationen verfügen über einen leistungsfähigen Wärmetauscher zur Warmwasserbereitung. Das Wasser ist somit aufgrund dieses Durchlaufprinzips jederzeit hygienisch einwandfrei.

Außerdem besticht das Quartier durch seine attraktive Lage und die damit verbundene gute Infrastruktur. In unmittelbarer Nähe befinden sich verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, ein Wohnbau-Treff und das Ausflugsziel Bismarckturm.

Aufgrund der öffentlichen Förderung des Objektes war für die Anmietung einer Wohnung ein Wohnberechtigungsschein notwendig.
Der Fördervertrag sieht grundsätzlich ein Mindestalter von 60 Jahren für die in den Neubau einziehenden Personen vor. Sofern eine Behinderung eines Grads von mind. 50% vorliegt bzw. eine Pflegestufe 2 oder eine höhere Pflegestufe, konnten die Mieter auch jünger als das vorgegebene Alter sein, um den Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Zudem sollte das jährliche Einkommen eines Einpersonenhaushalts 17.000 Euro netto bzw. das Einkommen eines Zweipersonenhaushalts 23.000 Euro netto nicht überschreiten. Angemessene Wohnungsgrößen sind nach § 4 Abs. 1 NWoFG bis 50 qm für Haushalte mit einer Person und bis 60 qm für Haushalte mit zwei Personen. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung des Mieters gibt es bezüglich der Einkommensgrenze und auch der genannten Wohnungsgröße Ausnahmeregelungen.

Weitere Informationen zum Objekt und zur Vermietung erhalten Sie bei:

Mitarbeiter/in

Julian Graf

Kundenbetreuung

05341/3006-18
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