FAQ - AdobeStock_decoret

FAQ

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Beendigung des Mietverhältnisses

Kündigung
Ihre Kündigung reichen Sie bitte schriftlich (nicht als Fax oder per Email) bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns ein.
Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt bei Wohnraum 3 Monate und bei Garagen und Einstellplätzen einen Monat.
Sollten Sie Ihre Kündigung zurücknehmen wollen, muss dies auch schriftlich erfolgen. Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, dass wir einer Rücknahme nicht zustimmen müssen.

Vorabnahme
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung mit einem Vorabnahmetermin. Dieser Termin findet in Ihrer Wohnung statt und es wird Ihnen erläutert, was bis zu Ihrem Auszug von Ihnen zu erledigen ist.

Endabnahme
Zum Ende Ihrer Kündigungsfrist vereinbaren Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer/Kundenbetreuerin einen Termin zur Endabnahme.
Gemeinsam werden dann die Zähler abgelesen, die Wohnung auf noch vorhandene Mängel überprüft und die Schlüsselrückgabe protokolliert.
Sollten Sie sich mit Ihrem/Ihrer Nachmieter/Nachmieterin auf die Übernahme von Gegenständen oder Möbeln geeinigt haben, benötigen wir bis zur Endabnahme diese Vereinbarung schriftlich.
Noch vorhanden Mängel müssen innerhalb einer Nachfrist von Ihnen erledigt werden. Andernfalls wird eine Fachfirma auf Ihre Kosten mit der Mängelbeseitigung beauftragt.

Nachvermietung
Sollten Sie bereits einen Nachmieter für Ihre Wohnung gefunden haben, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer/Kundenbetreuerin mit. Da einige Wohnungen nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden können, kann leider nicht jeder Vorschlag berücksichtigt werden.

Vermietung

Wohnungsbesichtigung
Grundlage einer Wohnungsbesichtigung ist unserer Interessentenbogen – diesen können Sie über folgenden Weg ausfüllen: Interessentenbogen
Nach Vorlage des ausgefüllten Interessentenbogens erhalten Sie Wohnungsangebote (per Post oder Email). Alternativ können Sie auch Angebote in unserem Kundenzentrum sowie in unseren Büros in Salzgitter-Lebenstedt oder Peine einholen.
Danach können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren – mit Ihrem Ansprechpartner, wenn die Wohnung leer steht oder mit dem derzeitigen Mieter, wenn die Wohnung noch bewohnt ist.

Mietvertrag
Vor Abschluss des Mietvertrages benötigen Sie folgende Unterlagen:

Einkommensnachweis: Lohn-/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Leistungsbescheid Jobcenter/Grundsicherung Sozialamt, Bafög-Bescheid, Bestätigung zu Unterhaltszahlungen, Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 6 Monate bzw. aktueller Steuerbescheid bei Selbstständigkeit

Nachweis Mietzahlungen: Vorvermieterbescheinigung

Bonitätsauskunft: Auf unserem Interessentenbogen willigen Sie zur Einholung einer Schufa-Auskunft ein. Hier müssen Sie nicht mehr tätig werden.

Kaution
Für die Anmietung unserer Wohnungen ist eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zu entrichten. Bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses kann diese Kaution mit sämtlichen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnet werden.
Sofern keine Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen, wird die Kaution schnellstmöglich ausgezahlt. Grundsätzlich kann diese aber auch bis zu sechs Monate nach Vertragsende einbehalten werden.

Betriebskosten

Mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie Vorauszahlungen für Frischwasser und Kanalgebühr, Heizung und Warmwasser sowie für die sonstigen Betriebskosten (z.B. Wartung Rauchwarnmelder, Hausreinigung, Gartenpflege, Müllbeseitigung usw.).
In einigen Wohnungen fallen die Vorauszahlungen für Heizung weg, da Sie diese direkt an den Versorger bezahlen.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt jeweils im Folgejahr bis spätestens zum 31.12.

Da die abgerechneten Betriebskosten aus dem Vorjahr stammen, können zwischenzeitliche Kostensteigerungen auch dann eine höhere Vorauszahlung rechtfertigen, wenn aus der aktuellen Abrechnung ein Guthaben resultiert.

Hausordnung

Jede/r Mieter/in unterzeichnet bei Vertragsabschluss die Empfangsbestätigung der gültigen Hausordnung. Damit ein gutes Zusammenleben innerhalb der Hausgemeinschaft möglich ist, hat sich jeder/jede Mieter/in an diese zu halten.

Tierhaltung

Kleintiere wie z.B. Hamster, Vögel oder auch Katzen dürfen ohne Genehmigung gehalten werden – so lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören.
Möchten Sie einen Hund in Ihrer Wohnung halten, bedarf dies jedoch unserer schriftlichen Genehmigung.
Das notwendige Formular erhalten Sie hier: Hundehaltung

Diese Genehmigung ist jederzeit widerrufbar, sollte es durch den Hund zu Störungen innerhalb der Hausgemeinschaft kommen, die das Zusammenleben beeinträchtigen.

Auch die Aufstellung eines Aquariums muss durch uns genehmigt werden. Hier ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen und die zulässige Deckenlast zu beachten.

Mietrückstände

Ihre monatliche Mietzahlung entrichten Sie bitte bis zum dritten Werktag eines Monats per Lastschrifteinzug. Abweichungen vom Lastschrifteinzug (Zahlungen erst später möglich, Überweisung usw.) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer/Kundenbetreuerin.
Sollte Ihnen die Zahlung der Miete nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren/Ihre Kundenbetreuer/Kundenbetreuerin, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Untervermietung

Möchten Sie Ihre Wohnung oder ein Zimmer Ihrer Wohnung untervermieten, bedarf dies unserer schriftlichen Genehmigung.
Nach Prüfung des Untermieters und ob die Wohnung eine angemessene Größe für die Anzahl an Personen vorweist, erfolgt dann die schriftliche Genehmigung oder Ablehnung.

Umbaumaßnahmen

Solange nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird, haben sie das Recht, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände nach eigenem Belieben anzubringen oder einzubauen.
Um- bzw. Einbauten, die in die Bausubstanz eingreifen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung ausgeführt werden (z.B. Anbringung Markise, Anbringung Außenjalousie usw.). Nach Auszug muss die Wohnung auf eigenen Kosten wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.

Anbringung von Parabolantennen

Das Anbringen von Parabolantennen ist untersagt, da das äußere Erscheinungsbild unserer Häuser beeinträchtigt wird und die Bausubstanz des Gebäudes beschädigt werden kann. Daher sind unsere Wohnungen mit Kabelfernsehen ausgestattet und verfügen über zahlreiche Programme.
Sollten Sie Interesse an der Nutzung fremdsprachiger Sender haben, können zusätzliche Programmpakete gegen Entgelt hinzugebucht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren/Ihre Kundenbetreuer/Kundenbetreuerin.

Lärmbelästigungen

Bei anhaltenden Störungen, dokumentieren Sie diese bitte schriftlich. Bei Ruhestörungen geben Sie bitte das Datum und die Uhrzeit (von…bis) an und unterzeichnen Sie Ihr Protokoll. Ein vorgefertigtes Formular erhalten Sie hier: Lärmprotokoll

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